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  • AutorenbildRechtsanwalt Schenkenberg

Aus aktuellem Anlass: Die neue Datenschutzverordnung

04.05.2018



In den letzten Wochen haben wir vermehrt Anfragen bezüglich des neuen Datenschutzrechts erhalten. Die Materie erscheint auf den ersten Blick als sehr komplex, ist aber gar nicht so kompliziert wie man meinen möchte.

Die Journalisten von Spiegel online haben hierzu einen sehr gut verständliche und erklärenden Text geschrieben, den ich Ihnen als Vorbereitung auf eventuelle Fragen ans Herz legen möchte:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/dsgvo-das-sollten-sie-zur-datenschutz-grundverordnung-der-eu-wissen-a-1205985.html

Selbstverständlich übernehme ich keinerlei Haftung für eventuelle Fehler in diesem Artikel.

Es bleibt zweierlei festzuhalten:

1. Sie müssen zwingend das Impressum ihrer Internetseite anpassen. Andernfalls drohen Ihnen Abmahnung durch so genannte „Abmahnanwälte“, eine Zierde unserer Zunft. Und diese Abmahnungen können schnell richtig teuer werden.

2. Wenn sie in irgendeiner Form persönliche Daten speichern, dann gilt die neue Datenschutzverordnung für Sie. Das bedeutet, dass Sie zwingend Ihre Kunden/Vereinsmitglieder darüber aufklären müssen, was mit ihren Daten geschieht.

Sollten Sie zu der praktischen Durchführung oder weiteren datenschutzrechtlichen Problemen Fragen haben, so stehe ich Ihnen dafür gerne zur Fügung.

Ich habe mich ehrenamtlich dazu bereit erklärt als Datenschutzbeauftragter des Gartenbauvereins Gersweiler-Ottenhausen e.V. zu fungieren und mich intensiv mit der datenschutzrechtlichen Problematik auseinandergesetzt. Insbesondere Vereine sollten sich dringend mit dem Datenschutzrecht befassen.

Als Rechtsanwalt kann ich nur dringend darauf hinweisen, dass es sinnvoller ist, sich im Vorfeld kompetente Beratung zu suchen, statt darauf zu warten, dass das Kind in den Brunnen fällt.

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